Offenlegung von Vertriebs- und Verwaltungskosten

14.03.2008 - 01.07.2012

Bei vielen Versicherungsprodukten müssen Versicherungsunternehmen künftig ihren Versicherungsnehmern die Vertriebs- und Verwaltungskosten offenlegen! Daher sind Planrechnungen zu erstellen, die den Bestimmungen der Informationspflichten-Verordnung zum Versicherungsvertragsgesetz – VVGInfoV – entsprechen. Die auf dieser Basis veröffentlichten Vertriebs- und Verwaltungskosten der Produkte stehen auf der Absatzseite im Wettbewerbsvergleich. Was ist hier unter Vertriebs- und Verwaltungskosten zu verstehen? Welche juristischen und kalkulatorischen Aspekte fließen ein? Wie können Gesichtspunkte der Preis- und Konditionenpolitik eingeflochten werden? Und nicht zuletzt, was ist bei werblicher Darstellung und Verkaufsargumentation zu beachten? Sowohl die möglicherweise erhebliche akquisitorische Auswirkung als auch die gebotene Einhaltung und Nutzung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verbieten eine nachrangige Behandlung dieses Themas. Wir sondieren mit dem Projektpartner KPMG die Möglichkeit eines AMC-Gemeinschaftsprojektes zum Thema Planrechnungen zur Offenlegung von Vertriebs- und Verwaltungskosten. Daher bitten wir Sie, uns den bzw. die zuständigen Ansprechpartner Ihres Hauses zu nennen.